Gemeinschaftliches Wohnen

Was bedeutet das für uns?

Dieser Text spiegelt unser Verständnis von dem Begriff Gemeinschaftliches Wohnen wieder und wird von uns noch diskutiert, Er beruht in großen Teilen auf gefundene Texte, die wir für uns eingedampft, verkürzt, verändert oder umgeschrieben haben.

1. Gemeinschaftliches Wohnen ist freiwillig und bewusst gewählt.
Das Gemeinschaftliche Leben steht dabei im Vordergrund, es geht über eine gemeinsame Bauphase hinaus. Soziale Nähe kann nur durch Freiwilligkeit entstehen. Gemeinsam gefasste Prinzipien und Überzeugungen sind dabei wichtiger als organisatorische oder ökonomische Gründe.

2. Gemeinschaftliches Wohnen basiert auf Solidarität. Gegenseitige Unterstützung ist ein Grundpfeiler und reicht über Nachbarschaftshilfe hinaus. Voraussetzung dafür ist eine freiwillig übernommene Fürsorge füreinander.

3. Gemeinschaftliche Wohnformen haben gemeinsame Lebensprinzipien und Überzeugungen. Diese werden in z.B. Statuten, Satzungen, Selbstverständnis- oder Grundsatzpapieren festgehalten. Es werden Rahmenbedingungen gesetzt, die alle Gruppenmitglieder mittragen müssen.

4. Gemeinschaftliche Wohnformen entscheiden gleichberechtigt und demokratisch. Alle Entscheidungen werden nach dem Mehrheits- oder (viel häufiger) nach dem Konsensprinzip getroffen. Dabei sind alle Gruppenmitglieder gleichberechtigt.

5. Die Zusammensetzung der Gruppe wird gemeinsam bestimmt. Mensch entscheidet sich für die Gruppe und die Gruppe entscheidet sich für den Menschen.

6. Gemeinschaftliches Wohnen ist selbstverwaltet. Die Autonomie ist für die Funktionsfähigkeit entscheidend. Alle Entscheidungen werden durch die Gruppe getroffen.

Eine wichtige Quelle dieser Definition ist die Veröffentlichung von:
Jan Abt & Ricarda Pätzold, Deutsches Institut für Urbanistik – Neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens – Definition des Forschungsgegenstands (https://projekt.izt.de/projekt-gemeinschaftlich-wohnen/)